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Rechtsanwalt Sven Knöpke

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Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie meinen, sie könnten ihn sich nicht leisten. Doch Rechtsberatung ist keine Frage des Einkommens. Auch wer kein Geld hat, hat das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs informiere ich Sie darüber, wie ich die Rechtslage beurteile, welche Schritte sinnvollerweise als nächste unternommen werden sollten und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Für diese Erstberatung fallen Gebühren an, die grundsätzlich nach dem Wert berechnet werden, um den gestritten wird, maximal jedoch 190,00 Euro, wenn der Mandant Verbraucher ist. In der Regel sind die Gebühren jedoch deutlich niedriger. Ich werde Sie bereits am Anfang unseres Gesprächs darüber informieren, was es Sie kosten wird und Sie entscheiden, ob die Beratung stattfinden soll.

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Ratsuchende, die die Kosten für eine Erstberatung nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, sich an das für sie zuständige Amtsgericht zu wenden und dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Wird Beratungshilfe gewährt, übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Gebühren zu einem Großteil. Lediglich in Höhe von 10,00 Euro muss sich der Mandant selbst beteiligen.

Für die Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten berechne ich Gebühren, die in einer vorher getroffenen Honorarvereinbarung gemeinsam festgelegt wurden. Es besteht Verhandlungsspielraum. Als grobe Orientierung dient eine Streitwerttabelle.

Kommt es zum Rechtsstreit, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird sie in vollem Umfang gewährt, trägt auch hier die Staatskasse die Gerichts- und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.

Wer rechtsschutzversichert ist, kann die Versicherung um Kostendeckungs- zusage bitten, wobei ich gerne behilflich bin.

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Firmen und Großmandanten biete ich den Abschluss von Dauerberatungs- verträgen sowie Zeit- und Pauschalhonorarvereinbarungen an.

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