Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie meinen, sie könnten ihn sich nicht leisten. Doch Rechtsberatung ist keine Frage des Einkommens. Auch wer kein Geld hat, hat das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.
Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs informiere ich Sie darüber, wie ich die Rechtslage beurteile, welche Schritte sinnvollerweise als nächste unternommen werden sollten und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Für diese Erstberatung fallen Gebühren an, die grundsätzlich nach dem Wert berechnet werden, um den gestritten wird, maximal jedoch 190,00 Euro, wenn der Mandant Verbraucher ist. In der Regel sind die Gebühren jedoch deutlich niedriger. Ich werde Sie bereits am Anfang unseres Gesprächs darüber informieren, was es Sie kosten wird und Sie entscheiden, ob die Beratung stattfinden soll.