Rechtsanwalt Sven Knöpke


"Streitende sollen wissen, dass nie der eine ganz recht hat und der andere ganz unrecht."

Kurt Tucholsky

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Willkommen

Ich bin in Berlin geboren, aufgewachsen und – abgesehen von einem 1jährigen Gastschülerjahr in den USA – zur Schule gegangen. Mein rechtswissenschaftliches Studium habe ich an der Freien Universität Berlin absolviert.

 

Auf das 1. Staatsexamen folgte ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst, u.a. am Landgericht Berlin, der Berliner Staatsanwaltschaft, der JVA Moabit sowie bei erfahrenen Anwaltskollegen.

 

Das 2. Juristische Staatsexamen legte ich 2003 ab und erhielt im selben Jahr die Zulassung zur Anwaltschaft. Seitdem arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt.

 

Im Jahr 2005 bestellte mich die Rechtsanwaltskammer Berlin zum Abwickler der Kanzlei eines Berufskollegen. Dies eröffnete mir die Möglichkeit, neben den sonst von mir bearbeiteten Rechtsgebieten noch zahlreiche weitere kennen zu lernen und mich mit ihnen vertraut zu machen.


Rechtsgebiete


Eine gesammelte Übersicht der Schwerpunkte

Allgemeines Vertragsrecht

Wann immer Sie Verträge schließen – und das geschieht tagtäglich sehr viele Male, wahrscheinlich ohne dass es Ihnen richtig bewusst ist – besteht die Gefahr, dass etwas „schiefläuft“. Sei es, dass Ihr Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarung hält, sei es, dass es zum Streit darüber kommt, was eigentlich Vertragsinhalt ist.

 

In diesen Fällen stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Ebenso bin ich beim Entwurf und der Überprüfung von Verträgen behilflich. Ich untersuche auch „das Kleingedruckte“, also die eigenen oder fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf Zulässigkeit und gerichtliche Durchsetzbarkeit.

 

Insbesondere auf folgenden Gebieten berate ich Sie gerne: Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Dienst- und Arbeitsvertragsrecht sowie Reisevertragsrecht.

Mietrecht / Pachtrecht


Bei Unsicherheit darüber, ob die Kündigung oder das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters in Form, Frist und Begründung rechtlichen Bestand hat und bei Überprüfung Ihres Mietvertrages, Ihrer Betriebskostenabrechnung und eventueller Abmahnungen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Wenn Anlass zur Mietminderung besteht, erfahren Sie von mir, welche Quoten von den Gerichten als angemessen angesehen werden und wie Sie die Minderung geltend machen können. Sollte Ihr Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen wollen, unterstütze ich Sie auch bei diesen Bemühungen.

Verkehrs-(unfall)recht


Alltäglich kommt es zu brenzligen Situationen im Straßenverkehr, die nicht selten zu Unfällen führen. Die dabei entstehenden körperlichen und materiellen Schäden sind mitunter beträchtlich.

 

Ich helfe bei der Durchsetzung und/oder der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen gegenüber dem Schädiger und Versicherungen. Ebenso übernehme ich die Vertretung, wenn Sie geblitzt wurden oder Ihnen ein sonstiges Verkehrsvergehen zur Last gelegt wird.

Arbeitsrecht


Sollten Sie in Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber geraten sein, z.B. weil er Sie abgemahnt oder gar gekündigt hat, berate ich Sie gern und vertrete Sie auch vor dem Arbeitsgericht. Darüber hinaus stehe ich für die Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages zur Verfügung.

Familienrecht


Ich berate Sie auch in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu gehören: Trennung, Scheidung, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen.

Kosten - 

Eine Übersicht zum Thema Kosten


Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie meinen, sie könnten ihn sich nicht leisten. Doch Rechtsberatung ist keine Frage des Einkommens. Auch wer kein Geld hat, hat das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs informiere ich Sie darüber, wie ich die Rechtslage beurteile, welche Schritte sinnvollerweise als nächste unternommen werden sollten und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Für diese Erstberatung fallen Gebühren an, die grundsätzlich nach dem Wert berechnet werden, um den gestritten wird, maximal jedoch 190,00 Euro, wenn der Mandant Verbraucher ist. In der Regel sind die Gebühren jedoch deutlich niedriger. Ich werde Sie bereits am Anfang unseres Gesprächs darüber informieren, was es Sie kosten wird und Sie entscheiden, ob die Beratung stattfinden soll.

 

Ratsuchende, die die Kosten für eine Erstberatung nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, sich an das für sie zuständige Amtsgericht zu wenden und dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Wird Beratungshilfe gewährt, übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Gebühren zu einem Großteil. Lediglich in Höhe von 10,00 Euro muss sich der Mandant selbst beteiligen.

 

Für die Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten berechne ich Gebühren, die in einer vorher getroffenen Honorarvereinbarung gemeinsam festgelegt wurden. Es besteht Verhandlungsspielraum. Als grobe Orientierung dient eine Streitwerttabelle.

 

Kommt es zum Rechtsstreit, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird sie in vollem Umfang gewährt, trägt auch hier die Staatskasse die Gerichts- und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.

 

Wer rechtsschutzversichert ist, kann die Versicherung um Kostendeckungs- zusage bitten, wobei ich gerne behilflich bin.


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